AGB...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten ,Katalogen und schriftlichen Unterlagen , sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten . Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in der Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschaden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

Gewährleistung und Haftung

Wir gewähren auf alle Produkte die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Diese bezieht sich nur auf die Hardware-Komponenten, die im Lieferumfang des Produkts beinhaltet sind. Ferner gilt diese Gewährleistung nicht für Software-Programme, die herstellerseitig auf das Produkt geladen oder installiert bzw. mitgeliefert wurden. Solche Software wird stets im gegebenen Zustand geliefert und der frerich IT-Service schließt alle ausdrücklichen und stillschweigenden Garantien für Software aus, die im Produkt bzw. in dessen Lieferumfang enthalten ist, falls diese nicht durch eine eigene Begleitsoftware-Garantie bzw. Gewährleistung, einen Nutzer-Lizenzvertrag oder andere Software begleitende Dokumente, die im Lieferumfang des Produkts enthalten ist, ausdrücklich festgelegt wurden. Bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten hinsichtlich der Software wird auf die mit dem Produkt gelieferte Softwaregarantie des Herstellers (sofern vorhanden) verwiesen.

Gewährleistung besteht nicht:

- für Aufwendungen des Austausches von Bauelementen, Baugruppen und Bauteilen aufgrund des Nichterreichens eines Leistungsmerkmales ohne feststellbaren, substantiellen Schaden;

- für Kosten einer Änderung der Berechnung, Konstruktion, Materialspezifikation und /oder des Produktionsverfahrens aus aufgetretenen Gewährleistungsverpflichtungen;

- für Gewährleistungsverpflichtungen, die zurückzuführen sind auf falsche oder fehlerhafte Programmdaten jeder Art (z.B. Betriebssysteme, serienmäßig und/oder individuell hergestellte Programme)

- für Druckköpfe, Nadeln, Tintenpatronen, Typenräder, Halbleiter, Datenträger, Joysticks, Waren mit einem Einzelwert unter 10,00 € und Bildtrommeln, insbesondere von Laserdruckern.

Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, des weiteren sind von der Garantie ausgeschlossene Schäden, die Aufgrund von unsachgemäßen Anschluss, Feuer, Diebstahl, Leitungswasser, durch Sturm, Transport und normalen Verschleiß entstehen. Aufgebrochene Softwarepakete sind vom Umtausch bzw. Rücknahme ausgeschlossen. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle eines Garantieanspruches ist zwingend erforderlich, dem defekten Teil eine Rechnungskopie sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen, zudem muss sich das Teil in der Originalverpackung befinden. Die Rücklieferung muss FRACHTFREI erfolgen. Bei Nichteinhaltung erheben wir eine Verwaltungspauschale nach Aufwand. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass: a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit voraus- bezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird. b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Verkäufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung, und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Reparatur /Garantie

Bitte beachten Sie, dass bei den zur Reparatur eingesandten oder angelieferten Komplettsystemen oder Datenträgern für die darauf befindlichen Daten keine Gewähr übernommen werden kann. Aus organisatorischen Gründen ist es leider nicht möglich, dass Datensicherungen kostenlos durchgeführt werden.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware an der uns (Mit)- Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt ( soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet ) kein Rücktritt vom Vertrag vor. Überschreiten die zu Gunsten des frerich IT-Service vereinbarten Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, so gibt die Firma frerich IT-Service nach ihrer Wahl auf Verlangen entsprechenden Sicherheiten frei.

Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort gegen Nachnahme, Bankeinzug nach Rechnungen ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Bank üblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an de frerich IT-Service, Schnellweg 50, 33397 Rietberg. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird, Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Rietberg. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnwesen ist Wiedenbrück. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des §24 ABGG ist ausschließlich Rietberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.